Unfallverhütungs­vorschriften Kran/Lade­bordwände

Wir führen für Sie die vorgeschriebenen jährlichen Prüfungen von Krananlagen und Hebezeugen gemäß BGV D 6 §26 sowie die UVV-Prüfung nach BGR 500 für Ladebordwände (Hebebühnen) durch. Wir prüfen, ob Ihre Manipulatoren der seit Oktober 2004 gültigen DIN EN 14238 entsprechen. Die Sicherheitsüberprüfung nach UVV umfasst die folgenden Tätigkeiten:

  • Prüfung des Zustandes von Bauteilen und Einrichtungen hinsichtlich Beschädigungen, Verschleiß, Korrosion oder sonstigen Veränderungen
  • Prüfung auf Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen und der Bremsen
  • Funktions- und Bremsprobe mit Last in der Nähe der höchstzulässigen Tragfähigkeit

Die jährlichen UVV-Prüfungen halten Ihren Kran und die Ladebordwand nicht nur in einem Top-Zustand, sondern sparen gleichzeitig Zeit und Geld. Die Einhaltung der Prüfungen und die Durchführung der Wartungsar¬beiten sind Voraussetzungen für die Anerkennung von Gewährleistungs¬anträgen für das 2. Jahr der Gewährleistung.

Um unseren Kunden höchste Qualität und Sicherheit liefern zu können, erhalten unsere Mitarbeiter regelmäßig Schulungen / Weiterbildungen durch namhafte Hersteller. Wir bieten Ihnen einen Herstellerunabhängigen Service für diese Prüfungen, Wartungen und Reparaturen an.

Testen Sie uns, damit wir unsere Leistungsfähigkeit auch in Ihrem Unternehmen unter Beweis stellen können!